Zur Überraschung des Gerichts hat die Nebenklage im Greta-Prozess am Montag einen Befangenheitsantrag gegen die psychiatrische Sachverständige gestellt und der Verwertung ihres Gutachtens widersprochen. Sie habe sich unter anderem nicht an der Täterpersönlichkeit der Angeklagten orientiert, eine mangelhafte Methodik angewandt und keine maßnahmenspezifische Untersuchung zu einem möglichen Hang vorgenommen, so die Nebenklagevertreter. Würde der Angeklagten ein solcher Hang attestiert, müsste sie neben der Haft mit einer Sicherungsverwahrung rechnen.
Totes Kita-Kind in Viersen Greta-Prozess verzögert sich
Viersen/Mönchengladbach · Die Nebenklage hält die psychiatrische Gutachterin für befangen.
02.03.2021
, 06:00 Uhr