Umbaumaßnahmen im Seniorenzentrum Haus Greefsgarten und die Frage, wer die Kosten dafür tragen muss, haben die Gerichte beschäftigt. Ein Bewohner der vollstationären Pflegeeinrichtung sollte rückwirkend Investitionskosten bezahlen. Statt zunächst kalkulierten 7000 Euro verlangte das Pflegeheim 11.000 Euro. Um dieser Zahlung zu entgehen, wandte sich der Bewohner an den BIVA-Pflegeschutzbund, der die Rechte und Interessen von Menschen vertritt, die Pflege benötigen und in betreuten Wohnformen leben. In Abstimmung mit dem Rechtsberater Markus Sutorius kam der Bewohner des Viersener Seniorenhauses der Forderung nicht nach, woraufhin die Einrichtung vor dem Landgericht Mönchengladbach klagte. Doch die Klage wurde abgewiesen.
Haus Greefsgarten Ärger um Investitionskosten in Viersener Pflegeheim
Viersen · Das Pflegeheim der evangelischen Kirchengemeinde Viersen verklagte einen Bewohner, weil er nicht die rückwirkend geforderten 11.000 Euro für Umbaumaßnahmen an die Einrichtung zahlen wollte.
27.08.2024
, 06:00 Uhr