Kreis Viersen spricht von „nicht eindeutiger Rechtslage“ Diskussion um Tests für Grenzpendler

Kreis Viersen · Die Verwirrung um die Testpflicht für Grenzgänger nimmt kein Ende. Der Bund hat jetzt zwar klargestellt, dass er die Kosten übernimmt – offiziell kommuniziert wurde das nicht. Der Kreis spricht von einer „nicht eindeutigen Rechtslage“.

Bei einer Polizeikontrolle müssen Grenzpendler eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers und den negativen Testnachweis oder einen Beweis für einen Termin in einem Testzentrum vorzeigen.

Foto: dpa/Vincent Jannink

Viel Chaos gab es um die seit rund zwei Wochen verpflichtenden Testnachweise von Grenzpendlern, seitdem die Niederlande als Hochinzidenzgebiet gelten. Auch in den Testzentren im Kreis Viersen herrscht Unklarheit über die Regelung: Am Samstag haben Bund und Länder zwar klargestellt, dass jegliche Bürgertestungen kostenfrei sind – unabhängig vom Wohnsitz. Eine offizielle Klarstellung fehlt aber.