(mrö) Der 12. August 2023 war ein Glückstag für die Eigentümer eines Denkmals in Viersen. An dem Tag trat in NRW die „Verordnung zur Neuordnung des Allgemeinen Gebührentarifs vom 08. August 2023“ in Kraft. Das Wort-Ungetüm hatte einen ganz praktischen Nutzen: Es reduzierte massiv die Gebühren für Bescheinigungen, die Denkmalbesitzer benötigen, wenn sie für Umbauarbeiten Steuervorteile in Anspruch nehmen wollen. Wer etwa eine Bescheinigung für Umbaumaßnahmen im Wert von 246.308,75 benötigte, musste dafür am 11. August 2463 Euro zahlen. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung, waren es maximal 100 Euro.
Gebühren in Viersen Wo Denkmalbesitzer bald deutlich mehr bezahlen sollen
Viersen · Damit Denkmaleigentümer für Baumaßnahmen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen können, benötigen sie eine Bescheinigung der Stadt. Die Gebühren dafür könnten bald um bis zu 2.100 Prozent steigen.
24.01.2024
, 06:00 Uhr