(msc) Für die Tönisvorster Bürger bedeutet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Kalkulation der Abwassergebühren eine kleine finanzielle Entlastung, dem städtischen Haushalt beschert es ein großes Loch: Ein Zwei-Personen-Haushalt im Einfamilienhaus werde schätzungsweise 30 Euro pro Jahr weniger Abwassergebühren zahlen müssen, die Stadt verliert jährlich rund 700 000 Euro. Dies erläuterte jetzt der stellvertretende kaufmännische Betriebsleiter des städtischen Abwasserbetriebs, Wernher Blomenkamp, im zuständigen Ausschuss. Die CDU hatte nachgefragt, welche Auswirkungen das Urteil vom 17. Mai auf die Stadt haben wird.
Abwassergebühren in Tönisvorst Urteil zum Abwasser kostet Tönisvorst 700 000 Euro jährlich
Tönisvorst · Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat Auswirkungen auf die Gebührenkalkulationen vieler Städte. Auch Tönisvorst ist wohl von einem zu hohen Zinssatz ausgegangen. Was das für die Bürger und den Stadthaushalt bedeutet.
26.08.2022
, 06:00 Uhr