Mit neun zu zwei Stimmen fiel in der vergangenen Woche in der Sitzung des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde der Beschluss einer naturschutzrechtlichen Befreiung in Sachen Alleenschutz. Bei der Lindenstraße in Anrath handelt es sich um eine Allee. Gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW sind die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, verboten.
Lindenstraße Anrath Streit um Sanierung der Lindenstraße
Anrath · Die geplante Kanalbaumaßnahme an der Lindenstraße in Anrath sorgt für weitere Unruhe. Der BUND Viersen wirft der Unteren Naturschutzbehörde vor, das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW umgangen zu haben.
24.05.2023
, 06:00 Uhr