(mst) Das Bürgerbegehren der Initiative Campcorn zum St. Töniser Campus-Projekt ist unzulässig. Das hat ein knapp 25-seitiges Rechtsgutachten einer Anwaltskanzlei, die die Stadt Tönisvorst beauftragt hatte, ergeben. Das Ergebnis wurde den Engagierten der Initiative in der vergangenen Woche mitgeteilt. Nun müssen aber noch die Politiker des Tönisvorster Stadtrates entscheiden, ob sie das Bürgerbegehren als zulässig oder nicht zulässig einstufen. Voraussichtlich soll das in der September-Sitzung geschehen, so Bürgermeister Uwe Leuchtenberg (SPD) im Gespräch mit unserer Redaktion.
Die Initiative Campcorn hat laut eines Gutachtens Fehler gemacht Campus-Bürgerbegehren ist unzulässig
St. Tönis · Die Initiative Campcorn will das St. Töniser Campus-Projekt in der ursprünglichen Form verhindern. Ein juristisches Gutachten sieht jedoch einige Formfehler im angestrebten Bürgerbegehren.
22.06.2022
, 06:00 Uhr