Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW hat der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen eine Stellungnahme zukommen lassen. Es ist ein Fazit verschiedener Fälle, bei denen der bestehende Alleenschutz und die damit einhergehenden Vorgaben im Kreis Viersen nicht gegriffen haben sollen, weil sie als Bagatellfälle eingestuft wurden. „Nach Durchsicht der Befreiungsentscheidungen ist es weder rechtlich noch fachlich nachvollziehbar, dass die aufgelisteten Befreiungsentscheidungen alle als Bagatellfälle eingestuft worden sind“, schreibt die übergeordnete Naturschutzinstanz.
Naturschutz in Willich Landesbüro bestreitet Bagatelle bei Alleen
Anrath · Der Kreis Viersen hat Arbeiten an Alleen erlaubt und den besonderen Schutz mit einer „Bagatellregel“ gekippt. Der BUND hatte dagegen Einspruch eingelegt. Das Landesbüro der Naturschutzverbände stützt das jetzt.
09.08.2023
, 06:00 Uhr