(msc) Die Regeln, welche Geschäfte im Lockdown geöffnet bleiben dürfen und welche nicht, sorgen vor allem bei Inhabern kleiner Läden für Unmut. Geschäftsinhaber Andreas Lessenich aus St. Tönis wundert sich: Wieso darf der Drogeriemarkt nebenan Spielwaren verkaufen, während er sein Spielwarengeschäft im Lockdown schließen musste? „Das ist klare Wettbewerbsverzerrung und eine Benachteiligung von kleinen Geschäften“, findet er – weshalb er zusammen mit seinem Bruder Stefan Lessenich eine E-Mail ans nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium schrieb.
Diskussion über Non-Food-Artikel Einzelhändler fühlen sich „vom Markt ausgesperrt“
Kempen/Tönisvorst/Willich. · Im Lockdown sind die meisten Geschäfte zwangsweise geschlossen. Inhaber kleinerer Läden ärgern sich darüber, dass Drogerien und Supermärkte weiterhin auch Spielwaren, Textilien oder Bücher verkaufen dürfen.
09.02.2021
, 06:00 Uhr