Diskussion über Non-Food-Artikel Einzelhändler fühlen sich „vom Markt ausgesperrt“

Kempen/Tönisvorst/Willich. · Im Lockdown sind die meisten Geschäfte zwangsweise geschlossen. Inhaber kleinerer Läden ärgern sich darüber, dass Drogerien und Supermärkte weiterhin auch Spielwaren, Textilien oder Bücher verkaufen dürfen.

Bücher, Spielwaren, Haushaltswaren, Werkzeug, Kleidung und Schuhe – welche Warengruppen wo eingekauft werden dürfen und wo nicht, ist für den Endverbraucher mehr als verwirrend.

Foto: Marco Büren

(msc) Die Regeln, welche Geschäfte im Lockdown geöffnet bleiben dürfen und welche nicht, sorgen vor allem bei Inhabern kleiner Läden für Unmut. Geschäftsinhaber Andreas Lessenich aus St. Tönis wundert sich: Wieso darf der Drogeriemarkt nebenan Spielwaren verkaufen, während er sein Spielwarengeschäft im Lockdown schließen musste? „Das ist klare Wettbewerbsverzerrung und eine Benachteiligung von kleinen Geschäften“, findet er – weshalb er zusammen mit seinem Bruder Stefan Lessenich eine E-Mail ans nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium schrieb.