(sts) Vor dem Krefelder Landgericht, 1. Große Strafkammer – als Jugendkammer –, fiel jetzt das Urteil gegen einen 23-jährigen Angeklagten. Der junge Mann wurde wegen Bedrohung und Beleidigung in mehreren Fällen, Sachbeschädigung, versuchter Körperverletzung sowie einfacher und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Kammer entschied sich, in diesem Fall Erwachsenen-Strafrecht anzuwenden; der junge Mann habe die Taten zwar als Heranwachsender begangen, er sei aber zu den Tatzeitpunkten schon sehr selbstständig gewesen, sodass er einem Erwachsenen gleichgestellt werden müsse. Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik wurde nicht angeordnet.
Vorfälle in Willich Haftstrafe für jungen Angeklagten nach Beleidigungen und Körperverletzungen
Willich · Ein 23 Jahre alter Mann aus Willich wurde nun zu einem Jahr und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Er hatte in einer Asylunterkunft randaliert.
22.08.2023
, 06:00 Uhr