Nach Urteil des Oberverwaltungsgerichts Diskussion um die Abwassergebühren

Kreis Viersen · Die Berechnung der Abwassergebühren ist vielerorts falsch, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Bürger müssen demzufolge künftig weniger zahlen. Für Städte und Gemeinden bedeutet das deutlich weniger Einnahmen.

Bei der Berechnung der Abwassergebühren spielt auch der Wert des Kanalsystems eine Rolle.

Foto: Marc Schütz

(msc) Viele Kommunen in NRW haben bisher bei der Erhebung der Abwassergebühren den Bürgerinnen und Bürgern zu viel berechnet. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden – und damit in einem Musterverfahren einem Bürger aus Oer-Erkenschwick recht gegeben. Er wehrte sich gegen einen Abwasserbescheid aus 2017 über knapp 600 Euro. Der war rechtswidrig und um 18 Prozent zu hoch, urteilte das OVG jetzt und änderte mit dem Urteil seine eigene langjährige Rechtsprechung. Hausbesitzer und Mieter dürfen in den nächsten Jahren also damit rechnen, dass ihre Gebührenbescheide oder Nebenkostenabrechnungen niedriger ausfallen.