Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung Tönisvorst erwägt Klage gegen das Land NRW

Tönisvorst · Auch die Stadt Tönisvorst bleibt auf einem großen Teil der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung sitzen. Jetzt wird eine Klage gegen das Land NRW geprüft. „Damit würden wir Geschichte schreiben“, so die Antragstellerin Heidrun Sorgalla.

In der Rosentalhalle sind Geflüchtete untergebracht.

Foto: Marc Schütz

Die Stadt Tönisvorst wird eine Anwaltskanzlei beauftragen zu prüfen, was eine Klage der Stadt gegen das Land Nordrhein-Westfalen vor dem Landesverfassungsgericht kosten würde. Das haben die Politiker im Stadtrat mehrheitlich beschlossen. Die Stadtverordnete Heidrun Sorgalla von der UWT hatte diesen Antrag gestellt, nachdem in mehreren Tagesordnungspunkten über die Flüchtlingssituation in der Stadt gesprochen wurde. Der Tenor: Das Geld, das das Land den Kommunen für die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen überweist, reicht hinten und vorne nicht. Und das widerspreche dem sogenannten Konnexitätsprinzip, so Sorgalla.