(DJM/msc) Acht Bereiche im Willicher Stadtgebiet gelten als „durch Lärm belastet“. Das war das Ergebnis einer gemeinsamen Sitzung von Willicher Umwelt- und Planungsausschuss, wo das Aachener Planungsbüro Richter-Richard jetzt den „Lärmaktionsplan 3. Runde“ (LAP) vorstellte. Gutachter Jochen Richard erklärte den Hintergrund: Als „Belastung“, die gesundheitliche Folgen für die Menschen haben kann, gelten Lärmwerte, die tagsüber 65 Dezibel und nachts 55 Dezibel überschreiten. Der Wert 65 liege knapp über Zimmerlautstärke, 55 entspreche dem Geräusch einer permanenten Unterhaltung, während ein Mensch schlafen wolle. Neben der Lärmberechnung haben die Experten auch untersucht, welche Straßen eine „empfindliche Nutzung“ – durch Wohnung, Schule oder Krankenhaus – haben.
Lärmaktionsplan für Willich Lärm betrifft auch Willicher Gebiete
Willich · Wie kann die Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger in Willich reduziert werden? Mit diesem Thema beschäftigen sich derzeit Politik und Verwaltung – nach Vorgaben der EU. So geht es jetzt weiter.
30.11.2021
, 06:00 Uhr