(msc) Derzeit bezahlen Eltern, die ihre Kinder in die „Schule von Acht bis Eins“ an den vier Tönisvorster Grundschulen oder die Übermittagsbetreuung „ÜMi“ an den beiden weiterführenden Schulen schicken, einen einheitlichen Elternbeitrag pro Kind. In der Regel 30 Euro pro Monat, mit 38 Euro ist es an der GGS Vorst etwas teurer, an der GGS Hülser Straße kostet die Betreuung 59 Euro pro Monat. Dass alle Eltern an den jeweiligen Schulen den gleichen Betrag zahlen, soll ab dem kommenden Jahr vorbei sein. Denn die Bezirksregierung Düsseldorf hält die Erhebung der Elternbeiträge in der bisherigen Form für unzulässig. Die Elternbeiträge waren jetzt Thema im Tönisvorster Ausschuss für Erziehung und Bildung.
Schülerbetreuung in Tönisvorst Beiträge müssen sozial gestaffelt werden
Tönisvorst · Dass alle Eltern, die in Tönisvorst ihre Kinder in die „Schule von Acht bis Eins“ oder die Übermittagsbetreuung geben, den gleichen Beitrag zahlen, ist nicht rechtens.
25.11.2023
, 06:00 Uhr