Stadtplanung in Tönisvorst Keine Förderung für Begrünung von Schottergärten

Tönisvorst · Politiker nahmen erstaunt zur Kenntnis, dass die Fördergelder für die Begrünung von Schottergärten im Haushalt gestrichen wurden. Es gibt kaum Bedarf.

Laut Landesbauordnung ist Schotter zur Gestaltung von Gartenflächen ausgeschlossen (Symbolbild).

Foto: dpa/Carmen Jaspersen

(hb) Kein Schotter für die Beseitigung von Schottergärten: Auf diese schnoddrige Formel könnte man die Diskussion im Ausschuss für Stadtplanung, Regionalplanung und Infrastruktur in Tönisvorst bringen. Die Fraktion UWT 2020 hatte einen Antrag zum Thema Schottergärten eingebracht. Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Landesbauordnung neue Vorschriften, nach denen Schotterungen zur Gestaltung von Gartenflächen nun wörtlich ausgeschlossen sind. Vielmehr müssten nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden.