Vor dem Krefelder Amtsgericht ist am Mittwoch das Verfahren gegen einen 49-jährigen Willicher vorläufig eingestellt worden. Der Mann, der wegen Vorteilsgewährung angeklagt war, muss allerdings innerhalb von sechs Monaten insgesamt 5000 Euro an eine soziale Einrichtung – den Verein Kinderherzen – zahlen. Sobald der Willicher diese Auflage erfüllt hat, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Angeklagt wegen Vorteilsgewährung Vorteils-Verfahren wurde gegen die Zahlung von 5000 Euro eingestellt
Willich · Das Verfahren gegen den 49-Jährigen wurde am Mittwoch vorläufig eingestellt. Er musste sich wegen Vorteilsgewährung vor dem Amtsgericht verantworten.
18.11.2021
, 06:00 Uhr