Der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW in Münster hat am Dienstag die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Tönisvorst gegen den Regionalplan Düsseldorf vom 8. Juni 2018 zurückgewiesen. Die Festlegung eines Vorranggebietes für die Nutzung der Windenergie auf dem Gebiet der Stadt Tönisvorst sei verfassungsgemäß. Ein Urteil, das auf Unverständnis seitens der Stadt Tönisvorst trifft.
Vorst: Das Gebiet in der Rottheide ist für die Nutzung von Windenergie zugelassen Vorst: Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tönisvorst · Das Gebiet in der Rottheide zwischen Vorst und Süchteln ist für die Nutzung von Windenergie zugelassen.
01.12.2020
, 18:22 Uhr