Mitarbeiter der Stadt Willich soll profitiert haben Aufträge von der Stadt: Handwerker muss Strafe zahlen
Willich · Weil er einem ehemaligen Mitarbeiter der Stadt Willich Dämm-Material zum Einkaufspreis verkaufte, muss ein Handwerker eine Geldstrafe bezahlen. Gegen den Mitarbeiter der Stadt gibt es einen gesonderten Prozess.
. (sst) Vor dem Krefelder Amtsgericht ist das Urteil gegen einen 58-jährigen Firmeninhaber gefallen. Er erhielt wegen Vorteilsgewährung eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen á 60 Euro (Gesamtsumme: 3600 Euro). Der Mann hatte in den Jahren 2013 und 2014 von der Stadt Willich Aufträge in Höhe von fast 18 600 Euro erhalten. Laut Anklage erhielt er diese ausschließlich von einem einzigen städtischen Mitarbeiter, der sich im August dieses Jahres vor dem Amtsgericht verantworten muss.
Neben den Aufträgen für die Stadt Willich habe der nun Verurteilte für den gesondert Verfolgten auch Dämmmaterial (Putz) für Arbeiten an dessen Privat-Immobilie in Mönchengladbach bestellt und diese dem städtischen Mitarbeiter überlassen, ohne den marktüblichen Materialaufschlag in Rechnung zu stellen. Letzterer bekam den Putz also zum Einkaufspreis. Hierdurch habe sich für den städtischen Mitarbeiter ein Vorteil in Höhe von etwa 2000 Euro ergeben.
Dieser Preisnachlass sei 2013 erfolgt; die Auftragsvergabe durch den städtischen Mitarbeiter erfolgte im selben Jahr. Der 58-Jährige hatte allerdings ausgesagt, dass er schon vor der Dämmmaterial-Bestellung Arbeiten für die Stadt Willich absolviert habe. Die Richterin forderte daraufhin Rechnungen an, die dies bestätigten. Allerdings erhielt der Firmeninhaber nach der Bestellung für den städtischen Mitarbeiter weitere, größere Aufträge.
Auf die Frage, warum er dem Kunden keinen handelsüblichen Aufschlag berechnet habe, entgegnete der 58-Jährige, dass er bei dem entsprechenden Unternehmen für seine jährlichen Bestellungen immer Sonderzahlungen und Geschenke erhalte. Deshalb sei die Abgabe der Waren zum Einkaufspreis für ihn okay gewesen. Er habe den Putz jedenfalls nicht zum Einkaufspreis abgegeben, weil er sich davon weitere städtische Aufträge erhoffte.
Zum zweiten und letzten Verhandlungstermin war auch der (inzwischen ehemalige) Mitarbeiter der Stadt Willich als Zeuge erschienen. Er machte von seinem Aussageverweigerungs-Recht Gebrauch.
Die Richterin erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass es sich dem Gericht nicht erschließe, warum der Firmeninhaber die Dämmmaterialien zum Einkaufspreis weitergegeben habe. Das Argument, dem 58-Jährigen habe die zu erwartende Prämie des Unternehmens, bei dem er den Putz orderte, als Gewinn ausgereicht, „halte ich für nicht nachvollziehbar“. Zudem kannte der Beschuldigte den städtischen Mitarbeiter und wusste von seiner Funktion, sodass hier der Strafbestand einer Vorteilsgewährung erfüllt sei.