Prävention in Meerbusch Keine Fördermittel für Vereine ohne Kinderschutzkonzept

Meerbusch · Sexualisierte Gewalt kann auch im Sport vorkommen. Demnächst müssen Sportvereine daher zwingend ein entsprechendes Schutzkonzept vorlegen. Wie sich die Meerbuscher Klubs aufstellen.

Kinder sollen auch in den Sportvereinen vor jeglicher Gewalt geschützt werden. Dazu brauchen sie nun entsprechende Schutzkonzepte.

Foto: dpa/Soeren Stache

Im Frühling 2022 hat sich Nordrhein-Westfalen ein Landeskinderschutzgesetz gegeben – eins der stärksten Deutschlands. Das Bestreben der Politiker war, die Arbeit der Jugendämter bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen zu unterstützen und sie weiter auszubauen. Das Landeskinderschutzgesetz fordert dabei auch alle Sportvereine auf, entsprechende Schutzkonzepte zu entwickeln und anzuwenden. Damit sollen junge Mitglieder zum einen vor sexuellem Missbrauch und Gewalt geschützt werden. Zum anderen sollen sie kompetente und vertrauenswürdige Ansprechpersonen an die Hand bekommen.