Beim Kiffen erwischt, eine nicht unerhebliche Menge Marihuana in der Wohnung gelagert und am Ende schließlich im Knast gelandet: Es war nicht gut gelaufen für einen Mettmanner im Sommer vergangenen Jahres. Ein Richter hatte den 34-Jährigen ein paar Monate später gleich einmal für zwei Jahre und sechs Monate hinter Schloss und Riegel geschickt. Der Angeklagte ging nun in die Revision. Inzwischen trat das Konsumcannabisgesetz in Kraft und daher wurde am Wuppertaler Landgericht erneut verhandelt. Die Hoffnung des Angeklagten: Der Strafrahmen wurde verschoben, bei Marihuana darf man seither mit milderen Urteilen rechnen. Ein solches Urteil gab es dann auch für den 34-Jährigen: Er erhielt nur noch 18 Monate Haft auf Bewährung.
Kriminalität in Mettmann Drogenhandel und Waffenbesitz: Angeklagter erhält mildere Strafe
Mettmann/Wuppertal · Für zweieinhalb Jahre sollte ein Mettmanner hinter Schloss und Riegel landen. Nun wurde das Urteil in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.
11.11.2024
, 06:00 Uhr