Wohnen in Kempen Richtwerte für Mieten in Kempen steigen

Kempen · Wer in Kempen zur Miete wohnt, könnte im kommenden Jahr eine Mieterhöhung bekommen. Aktuell wird der neue Mietspiegel erarbeitet, in dem Richtwerte verzeichnet sind. Sie sollen Vermietern wie Mietern eine Orientierung geben.

Die Nachfrage ist groß, entsprechend sind auch die Mieten in Kempen in den vergangenen Jahren gestiegen. Das zeigt sich im Mietspiegel.

Foto: Norbert Prümen

(biro)  „Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden.“ So heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraf 558. Wie hoch diese ortsübliche Vergleichsmiete in Kempen ist, zeigt der Mietspiegel. Er erscheint alle zwei Jahre in aktualisierter Form, zuletzt war er von der Stadt Kempen in Zusammenarbeit mit dem Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer und dem Mieterverband Niederrhein unter Mitwirkung des Gutachterausschusses des Kreises Viersen zum Januar 2021 aktualisiert worden. Mit der Fortschreibung soll nun Anfang des kommenden Jahres eine neue Fassung erscheinen. Schon jetzt ist klar: Die Mietrichtwerte werden steigen.