Verfahren in Mönchengladbach Glückloser Elch-Jäger zieht Berufung zurück

Mönchengladbach. · Der Waidmann hatte einen Gladbacher Jagdreisen-Anbieter auf 1500 Euro Schadenersatz verklagt.

 Einen Elch wollte der Jäger erlegen, doch das gelang nicht.

Einen Elch wollte der Jäger erlegen, doch das gelang nicht.

Foto: Jörg Manhold

Der Prozess hatte 2019 für ein großes Medieninteresse gesorgt: Damals hatte ein Mann einen Jagdreisen-Anbieter aus Mönchengladbach zur Zahlung von 1500 Euro Schadenersatz verklagt. Auf seiner Jagdreise nach Weißrussland habe er lediglich eine Abschuss-Möglichkeit auf einen zu kleinen Elchbullen gehabt. Und diesen habe er noch nicht einmal getroffen. Daher verlangte der Kläger einen Teil des Reisepreises von 4 000 Euro zurück. Nachdem das Amtsgericht die Klage abgewiesen hatte, war der Jäger in Berufung gegangen. Nun ist klar: Auch die verlief nicht in seinem Sinne.