Kommunalwahl in Mönchengladbach In den Wahllokalen gilt Maskenpflicht

Mönchengladbach · Bei der Kommunalwahl müssen Wähler nun doch Mund und Nase bedecken beim Urnengang, sonst droht ein Bußgeld. Von der Wahl ausgeschlossen werden darf man aber nicht. Bei der Briefwahl wird es einen Rekord geben.

 Hardy Drews mit dem Stimmzettel vor der Kommunalwahl.

Hardy Drews mit dem Stimmzettel vor der Kommunalwahl.

Foto: Andreas Gruhn

Wer am 13. September im Wahllokal wählen will, muss sich an das Hygienekonzept der Stadt halten. Und das sieht nun auch eine Maskenpflicht in den Wahllokalen vor, wie die Stadt mitteilte. Bisher war das Hygienekonzept nur von einer Empfehlung, eine Maske zu tragen, ausgegangen. Inzwischen allerdings schreibt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes einen Mund-Nasen-Schutz für die Wähler zwingend vor. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. „Durch die Wahlvorstände werden solche Fälle erfasst und an die Ordnungsbehörde weitergeleitet, kündigt die Stadt an. Wer keine Maske hat, darf aber trotzdem nicht an der Wahl gehindert werden, eine entsprechende Möglichkeit muss laut Corona-Schutzverordnung geschaffen werden. Die Stadt hat aber auch 14 000 Masken geordert, von denen einige in den Wahllokalen bereitliegen.