Kurioser Fall in Mönchengladbach Kaninchen-Fall: Urteil gesprochen

Mönchengladbach · Beleidigung, Widerstand, tätlicher Angriff – so lauteten die Vorwürfe gegen eine 61-Jährige. Warum sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger einig waren, dass eine Geldstrafe reicht und was aus dem Kaninchen wurde.

Fälle dieser Art haben die Richter am Amtsgericht wohl auch nicht so oft erlebt.

Foto: dpa/Oliver Berg

So einen Fall gab es vor dem Amtsgericht Mönchengladbach wohl auch noch nicht so oft: Im Juni 2021 wurden Polizeibeamte in den Bunten Garten gerufen. Spaziergänger hatten eine Frau beobachtet, die dort ein angeleintes Kaninchen spazieren führte. Als sie Beamten eintrafen, soll die Frau randaliert, sich einem Platzverweis widersetzt und die Beamten beleidigt haben. Dabei soll die Frau das Kaninchen mit der Leine durch die Luft geschleudert haben. Leine mit Kaninchen wickelten sich um ein Polizistenbein. Beim Versuch, das Tier zu befreien, soll die Frau mehrfach mit der Faust auf die Hand des Polizisten geschlagen und diesen gekniffen haben. Damit noch nicht genug: Zehn Tage später soll die Frau nach dem vergeblichen Versuch, eine Hotelsauna zu besuchen, Polizeibeamte beleidigt haben. Deshalb stand sie am Mittwoch  wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung vor Gericht. Das hatte zur Feststellung ihrer Schuldfähigkeit ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Verteidiger sprach von einer „Überforderungssituation“ seiner Mandantin (61), die den Widerstand gegen den Platzverweis nicht bestreite. Lediglich der als „Wurfbewegung“ bezeichnete Umgang mit dem Kaninchen werde von ihr als übertriebene Schilderung ausgelegt. Sie habe das Tier nicht gefährden wollen, das ihr sehr am Herzen liege. Nach einem Klinikaufenthalt habe sie Angst gehabt, erneut „eingesperrt und unter Medikamente gesetzt“ zu werden. Inzwischen sei die 61-Jährige medikamentös eingestellt und sehe heute ein, dass sie damals krank gewesen sei.