Landgericht Mönchengladbach Angeklagter legt Berufung nach Urteil wegen Volksverhetzung ein

Mönchengladbach/Rheydt · Der Rheydter, der das „Manifest“ des Halle-Attentäters im Netz teilte, steht erneut vor Gericht.

 Nach dem rechtsextremistischen Anschlag in Halle wurden Blumen und Kerzen vor die Synagoge gelegt.

Nach dem rechtsextremistischen Anschlag in Halle wurden Blumen und Kerzen vor die Synagoge gelegt.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Acht Monate auf Bewährung wegen Volksverhetzung – so lautete das Urteil im November vergangenen Jahres für einen 29-Jährigen aus Rheydt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann einen Link zum menschenverachtenden „Manifest“ des Attentäters von Halle im Netz von Mönchengladbach aus verbreitet hatte. Der Mann soll dieses Dokument kommentarlos auf einer Internetplattform geteilt haben, die häufig von Rechtsextremen besucht wird.