Schweinekopf vor Moschee-Baustelle in Mönchengladbach Bewährungsstrafe für Roeseler

Mönchengladbach · Die Richterin stufte den 43-Jährigen in ihrer Urteilsbegründung als „grundsätzlich überführt“ ein. Er soll im Mai 2019 dazu angestiftet haben, einen Schweinekopf vor einer Moschee-Baustelle abzulegen sowie Tierblut zu vergießen.

 Das Landgericht Mönchengladbach bestätigte die Bewährungsstrafe gegen den Ex-Ratsherrn.

Das Landgericht Mönchengladbach bestätigte die Bewährungsstrafe gegen den Ex-Ratsherrn.

Foto: dpa/Marius Becker

(eva) Das Landgericht Mönchengladbach hat am Dienstag eine viermonatige Bewährungsstrafe wegen Anstiftung zu einer Beleidigung des vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Ex-Ratsherrn Dominik Roeseler bestätigt. Er soll im Mai 2019 in seiner Funktion als Vorstandsmitglied des Vereins „Mönchengladbach steht auf“ ein Mitglied dazu angestiftet haben, einen Schweinekopf vor der Baustelle einer Moschee abzulegen sowie Tierblut zu vergießen. Der Vorfall ereignete sich kurz vor einer geplanten Kundgebung mit dem Titel „Wir wollen keine Salafistenschweine“. Roeseler wurde im Januar 2021 wegen Anstiftung zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt. Dagegen hatten der Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Staatsanwältin forderte für Roeseler, der immer wieder damit aufgefallen sei, „strafrechtlich relevante Grenzen zu überschreiten“ nun eine sechsmonatige Haftstrafe unter Hinzuziehung eines Bewährungshelfers sowie die Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.