Gerichtsprozess in Mönchengladbach Bundesgerichtshof bestätigt Urteil nach Mord am Römerbrunnen

Mönchengladbach · Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von Mord aus Habgier aus, das änderte sich.

In einem dieser Wohnblöcke am Römerbrunnen lag der 40-Jährige wochenlang tot in seiner Wohnung.

Foto: Sascha Rixkens

(eva/gap) Bewohner eines Hauses am Römerbrunnen riefen am Donnerstag, 25. März 2021, die Polizei an. Sie sorgten sich um ihren 40 Jahre alten Nachbarn, den sie lange nicht mehr gesehen hatten. Zusammen mit Feuerwehrleuten öffneten die Beamten die Wohnungstür des Vermissten und machten einen grausigen Fund: eine Leiche mit starken Verwesungserscheinungen und mit Spuren, die auf eine Gewalttat deuteten. Eine Mordkommission wurde gebildet, und die konnte wenige Tage später die Festnahme eines Tatverdächtigen verkünden. Es handelte sich um einen damals 28-Jährigen, der kriminalpolizeilich bekannt, aber nicht vorbestraft war. Spuren am Tatort, wie Fingerabdrücke, hatten die Ermittler zu ihm geführt. Der Mann war wie sein Opfer wegen Drogendelikten aufgefallen, deshalb waren beide bereits bei der Polizei erkennungsdienstlich erfasst worden.