Wahlkampf in Mönchengladbach Aufregung um blutiges „Partei“-Plakat

Mönchengladbach · Sie ist als Satirepartei bekannt. Doch bei dem Konterfei ihres Kandidaten, das mitten in Rheydt und in Gladbach hängt, ist für einige Schluss mit lustig. Warum „Die Partei“ das Motiv wählte, und was das Rechtsamt der Stadt dazu sagt.

Darf man das? Dieses Wahlplakat sorgt für Ärger.

Foto: Gabi Peters

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern... So steht es im Grundgesetz. Und das nutzen jetzt im Wahlkampf auch die Parteien, mal konservativ, mal provokativ, mal grenzwertig. Ärger um die Aussagen auf Wahlplakaten gibt es immer wieder. Beim Kommunalwahlkampf im vergangenen Jahr zum Beispiel. Da war es der Satz „Nazis töten“, den „Die Partei“ als einen ihrer Slogans wählte. War das jetzt eine Aufforderung zu einer Straftat oder eine Aussage? Das städtische Rechtsamt entschied: Letzteres war der Fall. Die Plakate durften bleiben. Anders war das bei einem Wahlplakat der NPD mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“, das 2019 zur Europawahl aufgehängt wurde. Das wurde auch vom Oberverwaltungsgericht als volksverhetzend eingestuft.