Verbot in Mönchengladbach Das droht jetzt Schottergarten-Besitzern

Mönchengladbach · Graue Steinwüsten in Vorgärten und Gärten sind verboten. Die Flächen müssen begrünt werden. Dabei gibt es auch keinen Bestandsschutz, betont die Stadt. Was jetzt auf Hauseigentümer mit Schottergärten zukommt.

Schottergärten sind schon seit vielen Jahren laut Landesbauordnung illegal, die Vorschrift wurde zum 1. Januar 2024 noch einmal geschärft.

Foto: dpa/Annette Riedl

Schottergärten sind verboten – das regelt die Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen seit Jahresbeginn strenger. Und das bedeutet auch für Grundstückseigentümer in Mönchengladbach, die ihren Vorgarten oder die Fläche hinter dem Haus grau statt grün gestaltet haben, dass sie sich wohl besser mit der erlaubten Alternative befassen sollten. „Es gibt das Begrünungsgebot“, sagte Miriam ten Busch, Leiterin des städtischen Fachbereichs Bauordnung und Denkmalschutz, den Planungspolitikern im Bauausschuss. „Und daraus folgt ein Schotter- und Kunstrasenverbot.“