Tierschutz Jetzt gilt die Kastrationspflicht für Katzen in Mönchengladbach

Mönchengladbach · Seit 1. Januar gilt in Mönchengladbach eine neue Katzenschutzverordnung. Ziel ist es, die Population wild lebender Katzen zu begrenzen. Was das für die Besitzer bedeutet, und was dabei zu beachten ist.

 Die Organisation Pro Animal, hier Helferin Pia, arbeitet mit der Stadt zusammen und kümmert sich um wilde Katzen ohne Besitzer.

Die Organisation Pro Animal, hier Helferin Pia, arbeitet mit der Stadt zusammen und kümmert sich um wilde Katzen ohne Besitzer.

Foto: Markus Rick (rick)

Die Stadt Mönchengladbach möchte das Problem von wild lebenden Katzen angehen. Gut 26 000 von ihnen soll es schätzungsweise in Mönchengladbach geben. Viele davon sind verwahrlost und an Krankheiten wie Katzenschnupfen oder der sogenannten Katzenseuche erkrankt. Um das Leid der Tiere und die Ausbreitung der streunenden Katzen zu verringern, gilt seit Beginn des Jahres eine neue Katzenschutzverordnung. Sie verpflichtet Besitzer von frei lebenden Katzen, ihre Tiere zu kastrieren, zu chippen und online zu registrieren. Dies gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Katzen. Reine Stubentiger ohne Freigang sind von der neuen Regelung nicht betroffen.