Das Urteil ist gesprochen, wenn auch noch nicht rechtskräftig: Zwei Lehrerinnen (60 und 34 Jahre alt) wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen am 15. Februar vom Landgericht Mönchengladbach verurteilt, nachdem auf einer von ihnen betreuten Klassenfahrt nach London im Juni 2019 die 13-jährige Schülerin Emily gestorben war. Aus Sicht des Gerichts hatten die Angeklagten gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie im Vorfeld der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten. In Kenntnis der Erkrankungen hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, deren akute Überzuckerung früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so den Tod der 13-Jährigen verhindern können. Wäre das Urteil bereits rechtskräftig, würden die Lehrerinnen als vorbestraft gelten. Denn die 60-jährige Lehrerin wurde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt, ihre 34 Jahre alte Kollegin zu 180 Tagessätzen á 40 Euro, da sie sich aktuell in Elternzeit befindet und ihr Einkommen daher zurzeit geringer ausfällt. Bei beiden Angeklagten wurden aufgrund der langen Verfahrensdauer je 20 Tagessätze als vollstreckt angesehen. Ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.
Nach dem Emily-Prozess Disziplinarverfahren gegen verurteilte Lehrerinnen geht weiter
Mönchengladbach · Der Tod der 13-jährigen Emily auf einer Klassenfahrt hat für die betreuenden Pädagoginnen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, wird die Bezirksregierung ermitteln.
21.02.2024
, 06:00 Uhr