Corona in Mönchengladbach Was bedeutet Impfpflicht für die Pflege?

Mönchengladbach · Ab 16. März dürfen Ungeimpfte nicht mehr im Gesundheitswesen arbeiten, sagt das Infektionsschutzgesetz. Doch wie das in der Praxis umgesetzt werden kann, ist noch unklar. Auch manche Pflegebedürftige können womöglich nicht mehr betreut werden.

Katrin Standfuß gehört zu den vielen geimpften Caritas-Mitarbeitern und betreut im Seniorenheim Giesenkirchen auch Hans Gert Müller.

Foto: Ilgner,Detlef (ilg)/Ilgner Detlef (ilg)

Die Hoffnung hat man beim Caritasverband Mönchengladbach noch nicht aufgegeben. „Wir gehen davon aus, dass wir Leistungseinschränkungen vermeiden können“, sagt ein Sprecher des Verbands zur Frage, die derzeit Arbeitgeber im Pflege- und Gesundheitswesen beschäftigt: Was passiert am 16. März, wenn bis dahin nicht alle Beschäftigten in diesen Branchen gegen das Coronavirus geimpft sind, wie es das Infektionsschutzgesetz verlangt?