NRW Freispruch nach unklaren Aussagen

Mönchengladbach · Die Staatsanwaltschaft hatte dem 33-Jährigen schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Doch die Aussagen des vermeintlichen Opfern vor Gericht waren widersprüchlich.

Ein Angeklagter wurde am Freitag am Landgericht Mönchengladbach freigesprochen.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Nach einer widersprüchlichen Zeugenaussage wurde ein 33-Angeklagter am Freitag vom Vorwurf einer besonders schweren räuberischen Erpressung freigesprochen. Der Mann muss jedoch wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine viermonatige Haftstrafe verbüßen.