Das Landgericht hat am Donnerstag einen 43 Jahre alten Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten verurteilt. Ursprünglich war der Mann unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Dieser Vorwurf wurde fallen gelassen. Der Angeklagte, der das Opfer mit einer Axt verletzt hatte, musste sich unter anderem wegen versuchten Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von unter vier Jahren plädiert.
Verhandlung am Landgericht Mönchengladbach Urteil im Prozess um Attacke mit einer Axt
Mönchengladbach · Ein 43-Jähriger war wegen versuchten Totschlags angeklagt, weil er einen Mann mit einer Axt angegriffen hatte. Ein Video der Tat wurde bei der Urteilsverkündung noch einmal abgespielt. Was darauf zu sehen war und wie die Richter entschieden.
03.03.2023
, 06:00 Uhr