Die Aufarbeitung des nach Einschätzung des Landes NRW rechtswidrigen „Sven“-Investments der NEW AG geht in die nächste Runde. Im Hauptausschuss und im Rat soll ein Rechtsgutachten beraten werden, das die Stadt auf Geheiß des Stadtrates in Auftrag gegeben hat und das unter anderem klären sollte: Kann die Stadt Haftungsansprüche geltend machen? Wie das Rathaus am Mittwoch mitteilte, komme das Gutachten zu der Einschätzung, dass „keinem Organmitglied der NEW AG oder der Smart City GmbH ein haftungsbegründender Sorgfaltspflichtverstoß vorgeworfen werden kann“. Mit anderen Worten: Die NEW bliebe auf dem Schaden in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro sitzen.
1,7 Millionen Euro Verlust bei der NEW AG Laut Gutachten keine Haftungsansprüche bei „Sven“ Investment
Mönchengladbach · Für den Schaden durch das Investment der NEW könne niemand haftbar gemacht werden. Das Gutachten soll vertraulich bleiben.
06.05.2021
, 06:00 Uhr