Cannabis-Diskussion in Mönchengladbach Bleibt Kiffen auf der Restaurantterrasse und der Kirmes erlaubt?

Mönchengladbach · Seit der Cannabis-Teillegalisierung ist der Konsum in der Öffentlichkeit legal. Doch es gibt Ausnahmen. Und die könnten noch ausgeweitet werden, wenn es nach Gastronomen und Schaustellern geht.

Wenn es nach den Schaustellern geht, bleiben Volksfeste wie hier die Rheydter Kirmes kiff-freie Zone. Ein Argument ist dabei der Kinder- und Jugendschutz, der auch im Cannabisgesetz berücksichtigt wird.

Foto: Mario WInkler/Mario Winkler

Das neue Cannabisgesetz sorgt auch Wochen nach Inkrafttreten für Diskussionsstoff. Die legale Beschaffung, die „Social Clubs“ und Grenzwerte am Steuer sind Thema. Aber auch die Frage nach dem Wo ist nicht abschließend geklärt. Zwar gibt es „Konsumverbotszonen“ – unter anderem um Kitas, Schulen und Spielplätze. Doch welche Regeln gelten in der Außengastronomie? Und was ist mit Volksfesten wie der Rheydter Frühkirmes oder den vielen Schützenfesten?