Konflikt in Mönchengladbach Ärger um Still-Verbot bei Eigentümerversammlung

Mönchengladbach · Eine Mutter fühlt sich diskriminiert, weil ihr das Stillen ihres Babys untersagt wurde. Der Hausverwalter beruft sich auf das Hausrecht.

Andrea Hütz wurde das Stillen bei einer Versammlung verweigert.

Foto: Rick, Markus (rick)/Markus Rick (rick)

Andrea Hütz hat vier Kinder. Ihr jüngstes ist sechs Monate alt. Der kleine Junge wird wie seine Geschwister zuvor voll gestillt; die Flasche mit abgepumpter Milch verweigert er. Für seine Mama bedeutet das, dass sie nie lange ohne ihn unterwegs sein kann – sonst könnte das Geschrei groß werden. Deshalb war für die Korschenbroicherin klar, dass sie ihren Sohn zur Eigentümerversammlung mitnehmen muss und dort bei Bedarf stillen würde. Ähnlich habe sie es bei den älteren Kindern auch gemacht. „Und es war nie ein Problem“, sagt die 35-Jährige. Bis jetzt.