Was das Oberlandesgericht (OLG) Düsselorf am 16. März im Namen des Volkes verkündet hat, ist über weite Strecken Juristenprosa. Eingängiger formuliert besagt das Urteil: Die Stadt Mönchengladbach muss das im November 2019 eröffnete Vergabeverfahren für eine Konzession zur Versorgung der Bürger im Raum Wickrath mit Trinkwasser überarbeiten. Dabei muss sie die Rechtsauffassung beachten, die das Gericht dargelegt hat – zwecks „Meidung eines Ordnungsgelds bis zu 250 000 Euro“.
Trinkwasserversorgung für Mönchengladbacher Stadtteil Wickrath Gladbach erleidet Schlappe vorm OLG
Mönchengladbach · Wer darf künftig gut 17.000 Menschen im Raum Wickrath Wasser liefern? Das wollte die Stadt klären, indem sie per Ausschreibung Versorger zu Angeboten aufforderte. Doch ein Gericht hat sie verdonnert, die Vergabe zu überarbeiten.
02.04.2022
, 06:00 Uhr