Der Streit um ein durch die Stadt verbotenes Wahlplakat der rechtsextremen Partei NPD zur Europawahl 2019 in Mönchengladbach ist jetzt entschieden: Die Ordnungsverfügung der Stadt, das Wahlplakat zu verbieten und aus dem Stadtgebiet zu entfernen, war rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch höchstrichterlich entschieden (Aktenzeichen BVerwG 6 C 8.21) und damit die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster und des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert: „Es wird festgestellt, dass die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 16. Mai 2019 rechtswidrig gewesen ist“, heißt es in der Entscheidung. Die Stadt muss auch die Kosten für die gesamten Verfahren auch in den Vorinstanzen tragen.
Bundesverwaltungsgericht NPD gewinnt Prozess
Update | Mönchengladbach · „Migration tötet!“ war 2019 im Europawahlkampf auf Plakaten der NPD in Mönchengladbach zu lesen. Die Stadt verbot die Plakate, die Partei ging seither dagegen vor. Nun folgte die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
27.04.2023
, 06:00 Uhr