In Mönchengladbach angeklagt Prozessbeginn nach Tod von Fünfjährigem

Mönchengladbach. · Ab 21. Oktober müssen sich die Mutter und ihr Lebensgefährte vor Gericht verantworten.

Spielzeug liegt auf dem Grab des Fünfjährigen.

Foto: Reichartz,Hans-Peter (hpr)

Am 21. April starb ein fünfjähriger Junge in einer kleinen Wohnung in Dahl nach „massiver Gewalteinwirkung“. Genau ein halbes Jahr später, also ab 21. Oktober, muss sich der mutmaßliche Täter vor Gericht verantworten. Mitangeklagt ist die Mutter (23) des kleinen Jungen. Ihr wird vorgeworfen, nicht eingeschritten zu sein, als ihr gleichaltriger Lebensgefährte ihren Sohn misshandelte.