Der Tatvorwurf nennt sich fahrlässige Körperverletzung, und in diesem Fall bedeutete dies: Hund beißt Mann in den Genitalbereich. Die für den Geschädigten schmerzvolle Geschichte, mit Bisswunden am Penis und Schürfwunden, endete am 24. November 2019 zunächst im Elisabeth-Krankenhaus. Das Verfahren gegen den 45 Jahre alten Hundehalter fand am Montag im Saal 13 des Rheydter Amtsgerichts statt. Gegen einen Strafbefehl über 3000 Euro hatte der 45-Jährige Widerspruch erhoben. So wurde der Fall nun vor Gericht verhandelt. Ein Urteil gab es aber nicht.
Verfahren in Mönchengladbach Gericht verhandelt Hundebiss in den Schritt
Mönchengladbach · Ein 62-Jähriger wurde vom Nachbarhund verletzt – nun verhandelte das Gericht darüber.
07.09.2021
, 06:00 Uhr