Prozess in Mönchengladbach nach Messerangriff Stach der Angeklagte tatsächlich aus Notwehr zu?

Mönchegladbach · Im September 2022 kam es im Gründerzeitviertel zu einer Messerstecherei. Nun beschrieb der Angeklagte den Tathergang aus seiner Sicht. Weil der wichtigste Zeuge untergetaucht ist, muss nun auf andere Weise geprüft werden, ob seine Version schlüssig ist.

Ein 40-jähriger steht vor Gericht, weil er im September 2022 einen Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben soll.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Im Prozess um einen Messerangriff hat der Angeklagte am Donnerstag über seinen Verteidiger eine Stellungnahme abgegeben. Laut Anklage soll der Mann einen 44-Jährigen im September 2022 im Gründerzeitviertel mit einem Messer angegriffen und ihn im Gesicht, an der Brust, am Rücken und Oberschenkel verletzt haben. Der Geschädigte hatte sich danach in akuter Lebensgefahr befunden.