Das Jahr 2022 wird nicht mit Funkenhagel und Getöse von Feuerwerksraketen und -batterien oder Böllern eingeläutet. Zumindest nicht in Deutschland. Das haben Bund und Länder bereits vor zwei Wochen beschlossen. Mit der Anpassung der Corona-Schutzverordnung am Freitag, 17. Dezember, ist jetzt auch in NRW die gesetzliche Voraussetzung dafür geschaffen. „Zum Jahreswechsel 2021/2022 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden durch Allgemeinverfügung näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt“, heißt es wörtlich in der Verordnung.
Silvesternacht in Mönchengladbach Auch in diesem Jahr gilt an Silvester ein Böllerverbot
Mönchengladbach · Die neue Corona-Schutzverordnung untersagt den Verkauf von Pyrotechnik und das Abfeuern an öffentlichen Plätzen. Die Stadtverwaltung arbeitet jetzt aus, wo in Mönchengladbach Böllerverbotszonen eingerichtet werden.
18.12.2021
, 06:00 Uhr