Gut zwei Wochen nach einem Gerichtsurteil, das der Opposition im Stadtrat weitergehende Akteneinsicht rund um das Elektroauto „Sven“ zugesprochen hat, hat die Stadt einen entsprechenden Antrag der Fraktionen zurückgewiesen. Wie Axel Stibi, Leiter des Fachbereichs Recht der Stadt, den Politikern mitteilte, werde nun sorgfältig analysiert, ob die Stadt in Berufung geht. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte geurteilt, dass das Rathaus den Grünen, den Linken und der FDP Einsicht in die Korrespondenz, in die Aktennotizen und den Schriftverkehr zwischen der Stadt und NEW im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung vom 7. Juni 2018 gewähren muss, in der der Beschluss zum Kauf der Anteile am „Sven“-Entwickler Share2Drive gefällt wurde. Der Deal, den die Landesregierung als rechtswidrig bezeichnete, ist auf Geheiß der Bezirksregierung längst rückabgewickelt mit einem verbleibenden Verlust in Höhe von 1,7 Millionen Euro. Die Opposition im Rat verlangt Aufklärung über die Vorgänge und wer für den Verlust haftbar gemacht werden könnte.
Umstrittene Beteiligung der NEW in Mönchengladbach Urteil zu „Sven“-Akten auf Prüftstand
Mönchengladbach. · Womöglich muss die Opposition nach der Wahl erneut klagen.
07.09.2020
, 06:00 Uhr