Die Stadt muss den Oppositionsfraktionen im Rat einen tieferen Einblick in die Vorgänge rund um die NEW-Beteiligung am Elektroauto „Sven“ gewähren. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 1K 7000/19) vom vergangenen Freitag hervor. Das Gericht gab damit in Teilen einer Klage der Ratsfraktionen der Grünen, der FDP und der Linken statt.
Umstrittene Beteiligung der NEW Mönchengladbach Urteil: Opposition darf „Sven“-Akten lesen
Mönchengladbach. · Die Oppositionsfraktionen im Rat hatten mit ihrer Klage beim Verwaltungsgericht Erfolg.
20.08.2020
, 06:00 Uhr