Schwurgericht Mönchengladbach Prozess: 16-Jähriger soll in Jugendhaft

Mönchengladbach · Der Jugendliche soll das schlafende Opfer mit einem Messer attackiert haben. Der Angeklagte selbst sagt, dass er nicht die Absicht gehabt habe, den Mann zu töten. Wie das Gericht das sieht und wie die Strafe lautet.

Am Montag fiel das Urteil gegen einen 16-Jährigen, der auf einen Obdachlosen einstach.

Foto: dpa/Marius Becker

Nach einem heimtückischen Messerangriff auf einen Obdachlosen ist ein 16-jähriger Angeklagter am Montag wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie einem Verstoß gegen das Waffengesetz zu viereinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Die Jugendkammer als Schwurgericht geht entgegen der Aussage des zur Tatzeit 15-Jährigen davon aus, dass dieser unter „Tötungsvorsatz“ handelte und mit dem Messerangriff auf den schlafenden Mann auch eine „vorsätzliche gefährliche Körperverletzung“ beging, so ein Gerichtssprecher.