Berufungsverfahren in Mönchengladbach „Earl of Bristol“ zu einer Hafstrafe verurteilt

Mönchengladbach · Der 25-jährige Hochstapler war in Berufung gegangen. Jetzt gelobt er Besserung.

(Geef) Der selbsternannte „Earl of Bristol“ ist am Donnerstag im Berufungsprozess wegen Computer- und gewerbsmäßigen Betrugs, Fälschung beweiserheblicher Daten sowie vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. In dem Verfahren ging es um 26 Taten im Zeitraum zwischen 2018 und 2020. Bereits im Juni war der 25-jährige Neusser mit einer deutschen und einer portugiesischen Staatsangehörigkeit erstinstanzlich zu insgesamt sechs Jahren Haft verurteilt worden. Laut Anklage hatte der Mann unter Verwendung verschiedener Identitäten Luxuswaren und Dienstleistungen bestellt und Kreditanträge gestellt, Wohnungen und Häuser angemietet und Flug- und Bahnreisen gebucht. Dabei entstand den Betroffenen ein Gesamtschaden von mehr als 80 000 Euro. Größtenteils soll der Mann sich der Identitäten ihm persönlich bekannter Personen bedient haben – unter anderem nutzte er die seiner Ex-Freundin, ihr nahestehender Personen sowie die Kontodaten ihres Arbeitgebers.