Prozess in Mönchengladbach um verwahrloste Kinder Beim Urteil hielt der Angeklagte die Bibel in der Hand

Mönchengladbach · Knapp vier Monate lebte die Familie isoliert im Wald. Der Vater züchtigte die Kinder regelmäßig und ließ sie verwahrlosen. Deshalb wurde er angeklagt. Am letzten Prozesstag sagte der 50-Jährige, dass er sich über eine harte Strafe freue.

Am letzten Verhandlungstag hielt der Angeklagte (l.) – hier mit seinem Anwalt – selbst den Schlussvortrag und beantragte für sich einen Freispruch.

Foto: Eva-Maria Geef

Ein in vielerlei Hinsicht ungewöhnlicher Prozess ist am Mittwoch mit einer Verurteilung des 50-jährigen Angeklagten aus Mönchengladbach zu Ende gegangen. Nicht nur die Vorgeschichte, auch das Auftreten des Angeklagten während der insgesamt fünf Verhandlungstage selbst war nicht alltäglich. Am ersten wie auch am letzten Tag betrat der Familienvater, dem die Misshandlung seiner drei Kinder (geboren 2014, 2015 und 2017) sowie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu Last gelegt wurde, den Gerichtssaal mit einer Bibel in der Hand, bezog sich inhaltlich mehrfach auf die Heilige Schrift. Im Verlauf des Prozesses wollte er erst den Richter und später seinen Verteidiger austauschen lassen. Beides wurde ihm verwehrt.