Am Landgericht Mönchengladbach Urteil nach Einbruch mit Fluchtversuch

Mönchengladbach/Erkelenz · Der Angeklagte durchbrach ein Tor, rammte Autos und verletzte zwei Frauen. Warum das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß übertroffen wurde.

Der Angeklagte versteckte sein Gesicht am ersten Prozesstag.

Foto: Eva-Maria Geef

Wegen Diebstahls, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung sowie fahrlässiger Körperverletzung in jeweils zwei Fällen, unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie Vortäuschen einer Straftat ist ein 52-Jähriger aus Mönchengladbach am Montag vor dem Landgericht zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der Haftbefehl gegen den selbstständigen Kleinunternehmen bleibt bestehen, wird aber weiterhin außer Vollzug gesetzt. Zudem muss er für 18 Monate seinen Führerschein abgeben und 2500 Euro Schmerzensgeld an eine Geschädigte zahlen.