Die Große Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach hat am Freitag drei 21-jährige Männer wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Zwei Männer erhielten ein Strafmaß von 22 bzw. 24 Monaten, das unter der Auflage, 90 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten, zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der dritte Angeklagte muss für zwei Jahre und vier Monate in Haft. Sein Haftbefehl konnte im Gegensatz zu den beiden anderen Männern aufgrund einer aktuell abzuleistenden Strafhaft nicht aufgehoben werden.
Landgericht Mönchengladbach Urteile nach gefährlicher Körperverletzung und Demütigung
Mönchengladbach · Weil sie die „Familienehre“ wiederherstellen wollten, zwangen drei Männer einen 19-Jährigen sich auf einem Feldweg auszuziehen und nackt nach Hause zu gehen.
27.01.2024
, 06:00 Uhr